Deutsches Sportabzeichen

Die Leichtathletikabteilung des SV Wiesent bietet
am Samstag den 18.10.2025 von 14:00 – 18:00 Uhr
die Möglichkeit der Leistungsabnahme für das Deutsche Sportabzeichen.

Alle Kinder (ab 6 Jahre) und alle Erwachsenen sind dazu herzlich eingeladen.

Die Mitgliedschaft beim SV Wiesent ist keine Voraussetzung dafür. Jeder darf mitmachen.
Kinder bitte in Begleitung Erwachsener.

Eine Anmeldung wäre wünschenswert ist aber nicht erforderlich.


Weitere Fragen gerne unter wiesent-la@gmx.de

Ab dem 18.8.2025 bieten wir jeden Montag ab 17:30Uhr Trainingsmöglichkeit für die Disziplinen an.

Der Unkostenbeitrag für Urkunde und Anstecknadel beträgt
1,50€ für Kinder und 5,00€ für Erwachsene.

Was muss ich für das Sportabzeichen machen?

Für das Deutsche Sportabzeichen musst du in einem Kalenderjahr (01.01.-31.12.) in den vier Gruppen Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit und Koordination jeweils eine der angebotenen Übungen mindestens auf der Leistungsstufe Bronze bestehen und einen Schwimmnachweis erbringen. Die Leistungsanforderung richtet sich nach Alter, Geschlecht und ggf. Behinderung.

Die nötigen Leistungen sind in folgender Tabelle ersichtlich:

Erwachsene Kinder und Jugendliche

Wir bieten am 18.10.2025 folgende Übungen bzw. Disziplinen aus den 4 Gruppen an.

Gruppen6-17 Jahre Kinder/JugendlicheAb 18 Jahre Männer/Frauen
Ausdauer*1800m Lauf3000m Lauf, 7,5km Nordic Walking
KraftMedinzinball 1kg, Werfen (80g/200g), Kugelstoßen, StandweitsprungMedizinball 2kg, Kugelstoßen, Standweitsprung
SchnelligkeitLaufen (30m/50m/100m)Laufen (50m/100m)
KoordinationHochsprung, (Zonen-)Weitsprung, SeilspringenHochsprung, Weitsprung, Seilspringen

*1) Die Laufstrecken für die Guppe Ausdauer sind ausgeschildert und können ab sofort zum selbstständigen Training genutzt werden. -> Übersicht der Laufstrecken

In Zusammenarbeit mit der DLRG Wörth bieten wir auch die Möglichkeit den Schwimmnachweis zu erbringen.

Den entsprechenden Schwimmnachweis könnt ihr euch hier runterladen. -> Schwimmnachweis

Welche Leistung braucht es für den Schwimmnachweis?

Grundsätzlich gilt, dass der Nachweis für die Schwimmfertigkeit erbracht ist, wenn im Rahmen des Leistungsnachweises für die Gruppen Ausdauer oder Schnelligkeit eine Schwimmdisziplin entsprechend der Altersklasse in Bronze, Silber, Gold erreicht wurde (hierbei genügt der entsprechende Eintrag in die Prüfkarte) bzw. durch folgende Möglichkeiten:

  • Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn eine Strecke aus der Gruppe Ausdauer vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit aber nicht der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht.
  • Als Nachweis der Schwimmfertigkeit gilt auch, wenn die Strecke aus der Gruppe Schnelligkeit vollständig durchschwommen wird, die erreichte Zeit der Mindestanforderung für die Leistungsstufe Bronze entspricht, diese Zeit aber nicht in die Prüfkarte übernommen wird (Beispiel: Die Absolventinnen erzielen eine schlechtere Punktzahl als bei einer anderen Disziplin aus der Gruppe Schnelligkeit): 25 m in der geforderten Zeit in der Gruppe Schnelligkeit:
  • <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“.
  • ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung) oder Vorlage des „Deutschen Schwimmabzeichens“ bzw. des „Deutschen Rettungsschwimmabzeichens“ bei Abnahme durch DLRG, DSV, Wasserwacht, DRK, ASB sowie des „Deutschen Triathlon-Abzeichens“ und des „Deutschen Fünfkampfabzeichens“.
  • 15 Min. Dauerschwimmen (auch im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein muss.
  • 100 m Kleiderschwimmen in höchstens 4 Min. mit anschließendem Entkleiden im Wasser gemäß Ausführungs- bestimmungen der DLRG bzw. Wasserwacht im DRK für diese Übung.
    15 Min. Dauerschwimmen (auch im offenen Gewässer möglich), wobei eine offensichtliche Fortbewegung im Wasser ersichtlich sein mus

Die Gültigkeit des Nachweises ist begrenzt auf 5 Jahre und bezieht sich auf das Ausstellungsjahr (Beispiel: Absolventin ist im Jahr
2019 geschwommen, damit ist der Nachweis bis einschließlich 2023 erfüllt, d.h. im Jahr 2024 muss der Nachweis erneut erbracht
werden). Für das Deutsche Sportabzeichen für Kinder und Jugendliche genügt ein einmaliger Nachweis. Er gilt nicht als Nachweis
für das Deutsche Sportabzeichen (Erwachsene)
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